Ihr Partner für Brand-, Asbest- und Gefahrstoffsanierung

Gefahrstoffdemontage

nach DGUV Regel 101 - 004, BGR 128, TRGS - Richtlinien

Gefahrstoffdemontage

Fachgerechte Demontage, Aufnahme und Entsorgung von Schadstoffen in Gebäuden und in kontaminierten Bereichen nach den Bestimmungen der DGUV 101 -004 und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 

Wir demontieren und entsorgen Baustoffe mit ...

  • Formaldehyd - z.B. in Dämmstoffen von Trennwänden und Decken (Polyharnstoff)
  • Lindan, HCH,  DDT, PCP - z.B. in Holzschutzmittel (Dachstühle, Holzbaustoffe in Innenräumen), etc.
  • PCB - z.B. in Fugendichtstoffen (Fenster-/Türkitt, Fassadenfugen); in Kondensatoren von Leuchstoffröhren, etc.
  • PAK/Naphatalin - z.B. in allen Teerprodukten wie Teerdacheindeckungen, Sperrpappen in Fussböden und an Wänden, Parkettklebern, Brandschäden, etc.
  • Chrom VI - z.B. Kernsteine aus E-Nachtspeicheröfen
  • Künstliche Mineralfasern (KMF) - z.B. alle Isolierungen im Hoch- und Tiefbau
  • Kontminierte Abwässer - z.B. AOX - belastetes Wasser und Klärschlämme aus Zisternen und sonstigen Abscheidern, etc.

Diese Abfälle gelten als gefährliche Stoffe (Sonderabfall); die Deponierung dieser Abfälle in und auf dafür zugelassenen Anlagen ist nachweispflichtig.