Asbestdemontage
Der Umgang mit ASBEST erfordert bei Entsorgungsarbeiten neben der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (TRGS 519) Erfahrung und Sorgfalt bei der Ausführung.
Wir besitzen die Zulassung für Tätigkeiten i.S.v. §8 Absatz 8 i.V. m. Anhang I Nr. 2.4.2. Absatz 4 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV).
Asbest gilt als gefährlicher Stoff; die Deponierung dieser Abfälle auf dafür zugelassene Anlagen ist nachweispflichtig.
Festgebundene Asbestmaterialien
Wir entsorgen alle festgebundenen Asbestprodukte, wie
- Wellasbestdacheindeckung und Seitenverkleidungen
- Asbestzementdachschindeln
- Planasbest als Decken- und Seitenverkleidungen
- Asbestzementrohre, - kanäle
- Asbestkontaminierte Abfälle in Verbindung mit Brandschäden
- Asbestbruch und sonstige festgebundene Asbestprodukte
- Asbesthaltiges Fugenmaterial (Morinol, Secobit, etc.)
Schwachgebundene Asbestmaterialien
- asbesthaltige Leichtbauplatten (z.B. Sokalit, Baufatherm, Neptunit, Baufanit, etc.)
- asbesthaltige Produkte in technischen Anlagen (z. B. E.-Nachspeicherheizgeräte, Ventile, Flansche, Armaturen)
- sonstige Produkte wie Fußbodenbeläge (Flexplatten), Tapeten, Gurokitt, Kautasit
- Spritzasbest verwendet im Hochbau, Schiffbau, Schienenfahrzeugbau