Ihr Partner für Brand-, Asbest- und Gefahrstoffsanierung

Asbestdemontage

Der Umgang mit ASBEST erfordert bei Entsorgungsarbeiten neben der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (TRGS 519) Erfahrung und Sorgfalt bei der Ausführung.

Wir besitzen die Zulassung für Tätigkeiten i.S.v. §8 Absatz 8 i.V. m. Anhang I Nr. 2.4.2. Absatz 4 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV).

Asbest gilt als gefährlicher Stoff; die Deponierung dieser Abfälle auf dafür zugelassene Anlagen ist nachweispflichtig.

Festgebundene Asbestmaterialien

Wir entsorgen alle festgebundenen Asbestprodukte, wie

  • Wellasbestdacheindeckung und Seitenverkleidungen
  • Asbestzementdachschindeln
  • Planasbest als Decken- und Seitenverkleidungen
  • Asbestzementrohre, - kanäle 
  • Asbestkontaminierte Abfälle in Verbindung mit Brandschäden
  • Asbestbruch und sonstige festgebundene Asbestprodukte
  • Asbesthaltiges Fugenmaterial (Morinol, Secobit, etc.)

Schwachgebundene Asbestmaterialien

  • asbesthaltige Leichtbauplatten (z.B. Sokalit, Baufatherm, Neptunit, Baufanit, etc.)
  • asbesthaltige Produkte in technischen Anlagen (z. B. E.-Nachspeicherheizgeräte, Ventile, Flansche, Armaturen)
  • sonstige Produkte wie Fußbodenbeläge (Flexplatten), Tapeten, Gurokitt, Kautasit
  • Spritzasbest verwendet im Hochbau, Schiffbau, Schienenfahrzeugbau