Gefahrstoffdemontage
nach DGUV Regel 101 - 004, BGR 128, TRGS - Richtlinien
Gefahrstoffdemontage
Fachgerechte Demontage, Aufnahme und Entsorgung von Schadstoffen in Gebäuden und in kontaminierten Bereichen nach den Bestimmungen der DGUV 101 -004 und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Wir demontieren und entsorgen Baustoffe mit ...
- Formaldehyd - z.B. in Dämmstoffen von Trennwänden und Decken (Polyharnstoff)
- Lindan, HCH, DDT, PCP - z.B. in Holzschutzmittel (Dachstühle, Holzbaustoffe in Innenräumen), etc.
- PCB - z.B. in Fugendichtstoffen (Fenster-/Türkitt, Fassadenfugen); in Kondensatoren von Leuchstoffröhren, etc.
- PAK/Naphatalin - z.B. in allen Teerprodukten wie Teerdacheindeckungen, Sperrpappen in Fussböden und an Wänden, Parkettklebern, Brandschäden, etc.
- Chrom VI - z.B. Kernsteine aus E-Nachtspeicheröfen
- Künstliche Mineralfasern (KMF) - z.B. alle Isolierungen im Hoch- und Tiefbau
- Kontminierte Abwässer - z.B. AOX - belastetes Wasser und Klärschlämme aus Zisternen und sonstigen Abscheidern, etc.
Diese Abfälle gelten als gefährliche Stoffe (Sonderabfall); die Deponierung dieser Abfälle in und auf dafür zugelassenen Anlagen ist nachweispflichtig.